Entsorgungs- und Umweltbestimmungen
Hinweise zum Elektro und Elektronikgesetztes (ElektroG) und Batteriegesetz (BattG)
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher können ihre Elektro-Altgeräte kostenlos bei einer der kommunalen Sammelstellen abgeben.
Das Produkt enthält für den Gebrauch notwendige Batterien. Die Beschreibung der Batterien und die sichere Entnahme sind im Kapitel Batteriewechsel/Wartung beschrieben.
Altbatterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Verbraucher sind verpflichtet, Batterien und Akkus unentgeltlich hier zurückzugeben:
a) bei einer öffentlichen Sammelstelle
b) dort wo Batterien und Akkus verkauft werden
c) auf dem Postweg an unser Versandlager
Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Batterien werden wieder verwertet, sie enthalten wichtige Rohstoffe wie Eisen, Zink, Mangan oder Nickel.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet: Die Zeichen unter der Mülltonne stehen für: b: Batterie enthält mehr als 0,004 % Blei |
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